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Frau
Dr.med. Birgit Brinkmann
Chirurgie
Plastische Chirurgie
fachärztlich tätig
Leistungsumfang
Ermächtigungsumfang bis 31.03.2009 Diese Ermächtigung gilt nur für von zugelassenen Vertragsärzten überwiesene Fälle, soweit die Systematik des EBM dies zulässt. Sie ist beschränkt auf Überweisung von Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Orthopädie und Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie: I.Konsiliarische Beratung eines Vertragsarztes auf dem Gebiet der Handchirurgie oder Plastischen Chirurgie und in diesem Zusammenhang erforderlichenfalls die Untersuchung des überwiesenen Patienten zur Klärung einer OP-Indikation unter Würdigung der erhobenen und mitgeteilten Befunde, auf Überweisung von Fachärzten für Chirurgie, Fachärzten für Orthopädie und Fachärzten für Orthopädie und Unfallchirurgie sowie Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin: II.Nachbehandlung nach plastisch-chirurgischen Eingriffen - ausgenommen sind die vom Krankenhausträger nach § 115 b SGB V angezeigten Leistungen -.